Klarstellung: BaföG ist super!
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist eine tolle Sache. Auch wenn die Kommunikation mit dem Amt manchmal in einen bürokratischen Papierkrieg ausartet, so bietet das Konstrukt sehr gute Bildungschancen auch für weniger finanzkräftige Talente wie mich.
In diesem Beitrag geht es vor allem um meinen letzten Briefwechsel mit dem Bafög Amt, bei dem ich kurze Zeit darum bangte, ob ich die gesamten Bezüge eventuell vorzeitig zurückzahlen müsste. Aber gehen wir Schritt für Schritt vor…
Der erste Bescheid
Meine BaföG „Karriere“ fing im Oktober 2010 mit dem Beginn des ersten Semesters an. Da meine Eltern ein geringes Einkommen hatten, war ich mir sicher, dass ich Anspruch auf BaföG haben würde. Also holte ich mir die Formulare und füllte sie wahrheitsgemäß aus, legte alle erforderlichen Nachweise dazu und schickte sie ab.
Einige Wochen später kam der erste Bescheid: Jackpot! Höchstfördersatz! 414€ im Monat! (bei den Eltern wohnend)
Das klingt inzwischen irgendwie nach gar nicht mal so viel Geld, aber vor fast 8 Jahren habe ich mich riesig gefreut. Das hieß für mich damals, ich müsste gar nicht so viel nebenbei arbeiten und könnte mich voll auf das Studium und meine Freizeitaktivitäten konzentrieren.
Und so war es auch: Die Studienzeit war für mich dank BaföG recht entspannt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wirbt mit Aussagen wie: „Mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen: Dafür steht BaföG seit 45 Jahren.“ Und genau so sehe ich das auch.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist meiner Meinung nach eine der sinnvollsten Staatsausgaben und eine wichtige Investition in Bildung und Fortschritt. Ohne diese Fördermöglichkeit wäre es für viele Studenten nicht möglich gewesen, einen akademischen Abschluss zu erlangen. Diese ehemaligen Studenten zahlen nun dem Staat das Geld vielfach in Form von Steuern wieder zurück.
Freibeträge
Zunächst einmal gilt: „Eigenes Vermögen ist zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen“. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 7.500€ für das Vermögen des Studierenden. Als ich noch studiert habe, lag die Freigrenze bei gerademal 5.000€. Das war nicht schlimm, denn mehr besaß ich auch nicht.
Beim Einkommen neben dem Bafög gewährt das Gesetz einen Freibetrag von 450€ pro Monat. Das bedeutet, man kann einem Minijob nachgehen, ohne dass der BaföG Anspruch gekürzt wird.
Ich habe nebenher einige Semester als studentische Hilfskraft gearbeitet (SHK), aber um den Freibetrag auszuschöpfen hätte ich bei dem damaligen Stundensatz von 8,56€ ganze 12 Stunden die Woche arbeiten müssen. Mehr ist bei einem Vollzeitstudium sowieso nicht drin, wenn man noch etwas vom Leben haben will.
Informationsaustausch zwischen BaföG-Amt und Finanzamt
Bei der Antragstellung will das BaföG Amt Angaben zum Einkommen der Eltern und zum Vermögen und Einkommen des Antragstellers sehen. Natürlich sollen die Angaben mit Nachweisen belegt werden.
Sollten einige Konten oder Depots nicht erwähnt werden, bekommt das BaföG davon zunächst nichts mit. Denn das deutsche Datenschutzgesetz macht vor dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht einfach halt.
Das BaföG Amt kann nicht einfach bei den Banken anfragen, ob der Leistungsbezieher XY Kunde bei denen ist und schon gar nicht wie groß sein Depot ist oder welche Aktien er besitzt.
Was das BaföG aber mitbekommt, ist die jährliche Information vom Finanzamt über den in Anspruch genommenen Freibetrag, der ja jedem Staatsbürger bis zu einer Höhe von 801€ zusteht.
Hat der Leistungsbezieher also Zinsen oder Kapitalerträge erzielt, kann das BaföG Amt unter der Annahme von den geltenden Zinssätzen auf die Höhe des Vermögens schließen. Hat der Student zum Beispiel 300€ von seinem jährlichen Freibetrag in Anspruch genommen und das BaföG Amt nimmt einen Zinssatz von 1,5% an, dann vermutet es ein Vermögen von ca. 20.000€. Das dürfte einer Nachprüfung wert sein.
Wenn man der Bank also keinen Freistellungsauftrag gibt und alle Erträge voll versteuert, dann dürfte das Amt für Ausbildungsförderung theoretisch (!!) auch ein Millionendepot nicht bemerken. Das gleiche gilt bei Besitz von Aktienunternehmen, die keine Dividende ausschütten.
Ich möchte an dieser Stelle niemanden auf dumme Gedanken bringen, aber wenn Du diese Theorie mal testen möchtest, dann schreibe doch gerne mal in die Kommentare wie es gelaufen ist! Bitte bedenke aber, dass du damit eine Straftat begehen würdest.
Bei mir lief damals alles korrekt ab und ich habe alle Vermögenswerte wahrheitsgemäß angegeben, auch wenn kaum welche vorhanden waren.
Meine glückliche BaföG Zeit
Meinen ersten Bescheid bekam ich wie gesagt im Oktober 2010 und die Höchstförderungsdauer betrug für mein Studium 10 Semester. Also durfte ich mich über regelmäßige Zahlungen bis zum September 2015 freuen.
Als ich 2013/14 mein Praxissemster absolvierte, begann ich mich für den Kapitalmarkt zu interessieren. Direkt nach dem Praktikum habe ich auch mein erstes Depot bei der OnVista Bank* eröffnet, das ich bis heute noch führe und mit dem ich sehr zufrieden bin.
Damals musste ich mich mit den Themen BaföG und Vermögensanrechnung auseinandersetzen und stellte schnell fest: Staatliche Förderung zu kassieren und nebenbei Vermögensaufbau zu betreiben ist gar nicht mal so einfach.
Es spricht zwar nichts dagegen ein Depot zu eröffnen oder einen Bausparvertrag abzuschließen, aber wehe die Ersparnisse übersteigen den Freibetrag (damals 5.000€, heute 7.500€).
Dann erfolgt eine Anrechnung des Vermögens und die Leistungen werden gekürzt. Das ist natürlich fair, denn die Förderung soll ja eine Unterstützung darstellen. Sie ist nicht als Bereicherungsinstrument für Studenten gedacht.
Beim BaföG ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Deswegen habe ich bis zur letzten Antragstellung im Oktober 2014 nur auf Sparflamme investiert, sodass ich großzügig unter der Freigrenze geblieben bin.
Nach der letzten Antragstellung habe ich dann Vollgas gegeben: Ich habe den Kfw-Bildungskredit beantragt (damals noch mit einem Zins von 1,08% p.a.) und ein privates Darlehen aufgenommen (mit Vertrag und Finanzierungsplan). Zusätzlich habe ich noch die paar Euro in die Hand genommen, die ich noch als Barreserve angespart hatte.
Ich weiß, dass Engagements an der Börse mit geliehenem Geld extrem riskant sind², aber ich war jung und unerfahren und wollte so schnell wie möglich so viel wie möglich ausprobieren. Im Endeffekt ist alles gut gegangen und die Darlehen habe ich inzwischen zurückgezahlt.
²An dieser Stelle möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich niemandem empfehle meine Vorgehensweise von damals nachzumachen. Dieser Beitrag soll interessierten Lesern lediglich meine Erfahrungen vermitteln.
Das BaföG Amt macht Ärger
Eigentlich war alles abgeschlossen. Das Amt für Ausbildungsförderung hat die Exmatrikulationsbescheinigung gekriegt und konnte endlich die BaföG Zahlungen einstellen.
Doch Ende 2016 macht das Amt den Abgleich mit den Finanzbehörden und stellt fest: Der Freibetrag von 2015 wurde ganz schön gut genutzt. Wie kann das sein?
Ich bekam einen Brief, indem ich aufgefordert wurde, mein Kapitalvermögen 5 Jahre rückwirkend zu den Zeitpunkten der Antragstellung nochmals darzulegen und zu belegen. Denn wie könne es sein, dass man mit einem Vermögen von unter 5.000€ einen Kapitalertrag von 669,69€ erzielt. Naja mit dem Tagesgeld- und Girokonto ja wohl nicht.
Wenn das Amt eine Verzinsung von 1,5% zugrunde gelegt hat, dann musste es annehmen, dass ein Kapitalvermögen von beinahe 45.000€ vorhanden war. Dem war natürlich nicht so.
Die Erträge kamen zu 64% (429€) aus Aktienveräußerungen, der Rest waren Zinsen und Dividenden.
Ich musste jeden einzigen Kapitalertrag, den ich 2015 erhalten hatte, belegen und begründen wie die Abweichungen des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu Stande gekommen war. Die Abweichung resultierte ja daraus, dass ich mehrere Verbindlichkeiten eingegangen bin. Diese zählen aber nicht als mein Vermögen.
Da ich viele kleine Einzelpositionen im Depot hatte, musste ich insgesamt 36 Dividendenabrechnungen kopieren. Hinzu kamen Abrechnungen zu Zinszahlungen aus dem Bausparvertrag und vom Girokonto. Im Endeffekt ist der Brief recht dick und schwer geworden.
Nach einem Monat konnte ich endlich durchatmen. Das Amt für Ausbildungsförderung hat die Unterlagen geprüft und festgestellt, dass alles Regel konform abgelaufen ist und dass eine Anpassung des anzurechnenden Vermögens nicht zu erfolgen hat.
Mamma Mia, war das ein warmer Januar!
Fazit
Auch wenn ich während der Überprüfung etwas angespannt war, so wusste ich, dass ich eigentlich nichts zu befürchten hatte. Denn ich habe von Anfang an die Finanzen so strukturiert, dass sie zeitlich und auch betragsmäßig nicht mit dem Anspruch auf BaföG kollidierten.
Ich habe sogar während der Förderdauer einen Bausparvertrag abgeschlossen, der durch die Abschlussgebühren erst einmal im Minusbereich startete. Dieser Betrag reduzierte mein Vermögen. Natürlich war das nicht die Hauptmotivation, den Bausparvertrag abzuschließen. Und ob ein Bausparvertrag überhaupt sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten.
Der Punkt ist: Wenn man sich VOR der Antragstellung mit den Spielregeln befasst und genau weiß, was man darf und was man nicht darf, dann kann man aus seiner Lebenssituation das beste rausholen. In dem Fall muss man nicht befürchten, dass man die Spielregeln verletzt oder sich eventuell sogar strafbar macht.
Ich wollte unbedingt investieren, sah aber die Vermögensgrenze beim BaföG als ein Hindernis. Wie Kolja Barghoorn von Aktien mit Kopf sinngemäß sagen würde: „Wenn du etwas wirklich willst, dann findest du einen work around!“
Welche Erfahrungen hast Du mit dem BaföG gemacht? Ich würde mich über Deinen Kommentar freuen!
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39 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Wenn ich frei reden kann: wenn der Staat dich f*cken will, dann f*ickt er dich! aber gut aus der Schlaufe rausgekommen.
Das stimmt! Manchmal kann man nichts dagegen machen. Man sollte halt die Spielregeln kennen und so gut es geht nach Ihnen spielen. Und manchmal braucht man noch ein wenig Glück dazu.
Das Bafög hatte Einsicht in deine Freibetragsertellungen? Hat es auch Einsicht in die Konten?
Hallo Stefan,
soweit ich weiß bekommt das BAföG-Amt nur die Information vom Finanzamt, wie viel man von seinem Freibetrag von 801€ ausgeschöpft hat. Auf dieser Grundlage und den zur Zeit geltenden Zinsen versucht das Amt abzuschätzen wie viel Kapital für den Ertrag benötigt wurde. Also wenn du 100€ von deinem Freibetrag verbraucht hast, dann würde das Amt bei (max) 1% Zins von 10.000€ ausgehen. Die Freigrenzen beim Vermögen sind ja nicht sehr hoch.
Aber das BAföG-Amt bekommt keine direkte Einsicht in Deine Konten. Nach Aufforderung musst du eben nachweisen, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung wahrheitsgemäß die Angaben gemacht hast. Dazu musst du dann schon Kontoauszüge vorzeigen.
Beste Grüße
Nico
Hallo (: ich wollte fragen, wie genau die Schätzung des BAFöG-Amts funktioniert, also welche Formel für diese Rechnung benutzt wird. Ein Datenabgleich ergab bei mir die Inanspruchnahme eines Freistellungsauftrags i.H.v. 97€. Nun soll ich eine Stellungnahme dazu abgeben, bin mir aber sicher damals alles nach besten Wissen und Gewissen angegeben zu haben. Kannst du mir vielleicht weiterhelfen?
Hallo Natalie,
wie genau die Formel des Bafög Amtes aussieht, um das Vermögen auf Grundlage des Freibetrages zu ermitteln, kann ich leider nicht sagen. Ich kenne das konkrete Vorgehen nicht. Aber 97€ ist keine große Summe im Vergleich zum maximalen Vermögen, das du besitzen darfst. Du darfst ja (Stand heute) 7.500€ an Vermögen haben, ohne, dass es Auswirkungen auf deinen BaföG Anspruch hat. Du müsstest lediglich 1,3% p.a. darauf kriegen, um die 97€ an Zinsen zu kassieren.
Ich denke, das lässt sich dem BaföG Amt recht plausibel erklären. Du solltest einfach dem Amt, die Unterlagen zukommen lassen, welche angefordert werden. Wenn du bei der Antragstellung alles korrekt angegeben hast, dann dürftest du es ja nochmal nachweisen können. Und dann sollte es auch keine Probleme geben.
Ich musste damals alle Nachweise zu jedem Konto und zu jeder Dividenden einreichen. Das war viel Papier. Entscheidend sind dabei die Zeitpunkte der Antragstellung. Zusätzlich wurde eine Stellungnahme gefordert.
Ich würde mich freuen, wenn du über deine Erfahrungen weiterhin hier berichtest! =)
Beste Grüße
Nico
Hey Nico,
Ich habe ein Portfolio mit thesaurierenden Etfs. Da ich ja eh nicht plane, in naher Zukunft sprich den nächsten 5-6 Jahren das Geld von da runter zu nehmen, frage ich mich ob der freistellungsauftrag überhaupt zu nutzen kommt.
Wäre gespannt, ein Feedback von dir zu bekommen.
MfG
Finn
Hallo Finn,
ja, auch bei thesaurierenden ETFs macht ein Freistellungsauftrag Sinn. Man könnte ja vermuten, dass bei thesaurierenden ETFs kein Abzug der Kapitalsteuer erfolgt, weil ja keine Kapitalerträge ausgeschüttet werden.
Aber seit 2018 gibt es eine neues Investmentsteuergesetzt. Demnach wird je nach Kursentwicklung des ETFs eine Vorabpauschale am Jahresanfang erhoben. Auf diese muss man Kapitalertragssteuer zahlen, obwohl keine Anteile verkauft oder Erträge ausgeschüttet werden. In welcher Höhe für dich ein Freistellungsauftrag sinnvoll ist, kannst du hier selbst abschätzen.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
Vielen Dank für deinen Beitrag!
Ich stecke in einer sehr ähnlichen Situation und habe aufgrund meiner Spekulationserträge nun einen BAföG-Brief erhalten in welcher Kontoauszüge und Bankvermögensaufstellungen (von den Banken auszufüllen) gefordert werden.
Hast du solche Dinge trotz deiner Erklärungen und den Wertpapierbelegen eingereichen müssen? Da ich das für die letzten zehn Jahre machen soll wäre das sehr kostspielig für mich.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Marcel
Hallo Marcel,
ich habe damals Kontoauszüge und Vermögensaufstellungen einreichen müssen, aber ich konnte alles selbst ausfüllen. Alle Angaben habe ich mit offiziellen Dokumenten belegt, die ja auch von den Banken ausgestellt wurden (Kontoauszüge, Depotaufstellungen, Wertpapiererträge, Bausparkontostand usw.). Ich musste aber nichts extra von den Banken ausfüllen oder bestätigen lassen. Die Dokumente waren ja bereits von den Banken ausgestellt.
Der Zeitraum war bei mir nur 5 Jahre, die ich rückwirkend nochmal nachweisen musste.
Ich hoffe, das hilft Dir irgendwie weiter..
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
sehr informativer Beitrag! Weißt du wie es ist mit dem Einkommen? Also ich beziehe Bafög und habe dieses Jahr deutlich mehr als den Freibetrag von 8300€ verdient. Ich habe ein ganz normales Girokonto und versteuere mein Einkommen. Wie ist es mit dem Datenabgleich, der jedes Jahr zum 31. Mai stattfindet, wie können die Ämter einsehen, dass ich zu viel verdient habe? Oder wird das gar nicht an das Bafögamt gemeldet ? Ich blicke da überhaupt nicht mehr durch. Würde mich über eine Antwort freuen. Viele Grüße
Hallo Doli,
danke für Deinen Kommentar!
Zu Deiner Frage: Ja, Dein Einkommen solltest du dem BAföG Amt melden, wenn Du eine unerwartete Rückzahlung vermeiden möchtest. Bei der Antragstellung gibst Du ja an, was Du vermutlich in dem Bewilligungszeitraum verdienen wirst. Solltest Du den Betrag überschreiten, bist Du dazu verpflichtet, Dein tatsächliches Einkommen mitzuteilen. Auf der Basis Deines Einkommens wird die Fördersumme berechnet.
Bitte beachte, dass mein Artikel darum handelt, dass das BAföG Amt damals vermutet hat, dass ich mehr Vermögen hatte, als angegeben. Ich konnte damals lückenlos nachweisen, dass es nicht so war. Es ging nicht darum, dem BAföG Amt etwas zu verschweigen oder falsche Angaben zu machen. So etwas könnte neben einer Rückzahlung auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Davon rate ich ab.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
bei mir kann ein ähnliches Problem entstehen. Wäre es möglich das du dich mit mir in Verbindung setzt
Hallo Dennis,
ich kann dir leider keine individuelle Beratung anbieten, da ich mich nicht als Experte für BaföG-Angelegenheiten sehe. Im Beitrag habe ich lediglich mein damaliges Problem beschrieben und wie ich es lösen konnte. Außerdem ändern sich die Richtlinien immer mal wieder, sodass ich wahrscheinlich gar nicht mehr auf dem aktuellen Stand bin.
In den meisten Fällen hilft es einfach, sich mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.
Alternativ kannst du in den Kommentaren deine konkreten Fragen stellen. Das hilft sicher auch anderen Lesern, die eventuell die gleichen Bedenken und Fragen haben.
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
ich hatte die Problematik, dass ich beim Bafög-Antrag nicht mein ganzes Vermögen angegeben habe, weil ich über dem Freibetrag war. Habe dann einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert wurde weitere Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrages einzureichen, darunter auch der Vermögensnachweis. Da hatte ich erst echt Panik, weil dann der Schwindel ja aufgeflogen wäre. Habe dann erstmal die restlichen Nachweise eingereicht. Eineinhalb Wochen später bekam ich dann unerwartet einen Bafög-Bescheid, in dem mir Bafög bewilligt wurde. Die wollte nichts mehr sehen, auch keine Kontoauszüge. Der Datenabgleich muss ja für die Bewilligung auch erfolgt sein und da scheine ich nicht aufgefallen zu sein (bekomme extrem wenig Zinsen bei meiner Bank) . Meine Frage ist, ob ja da jetzt noch was kommen könnte, nach dem Motto: „wir werfen dem jetzt einen Knochen hin, mal gucken ob der anbeißt“, oder ob die den Datenabgleich nochmal nachträglich machen, oder so ?
Der Bescheid ist jetzt schon mehr als drei Wochen alt und ich habe noch nichts vom Amt gehört. Überwiesen habe die auch schon zweimal. Habe ich einfach richtig Glück und niedrige Zinsen gehabt, oder denkst du das könnte noch was kommen?
Ich hoffe du kannst dazu etwas sagen Nico, danke schon einmal im Voraus
Gruß Shizzeldizzel
Hallo Shizzeldizzel,
wann genau die Daten abgeglichen werden und welche Methoden das BaföG-Amt verwendet, um Falschangaben zu prüfen, kann ich dir nicht sagen.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es in meinem Beitrag nicht darum geht, das BaföG durch Falschangaben zu bekommen. Es geht lediglich darum, dass das BaföG-Amt Nachweise angefordert hat, die ich vollumfänglich und wahrheitsgetreu erbringen konnte.
Sollte das Amt auf irgendeine Weise mitbekommen, dass von Anfang an, Vermögen verschwiegen wurde, wirst du das Geld sowieso zurückzahlen müssen. Im schlimmsten Fall wirst du wegen Betruges angezeigt. Davon rate ich ausdrücklich ab.
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
musstest du Nachweise über dein Vermögen bis zum Zeitpunkt deines letzten Antrags veröffentlichen oder noch bis zu dem aktuellen Zeitpunkt an dem du aufgefordert wurdest Nachweise zu erbringen – sprich bis 2014/15 oder 2016?
Danke für deine Einsichten in das Thema! Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation. Dieses Jahr im Sommer war mein letzter Antrag und ich bin mir nicht sicher ob ich bis zum nächsten Jahr noch den Ball flach halten sollte, um garnicht erst bei einem Abgleich aufzufallen.
Grüße,
Tobi
Hallo Tobi,
also die Nachweise über das Vermögen musste ich nur noch mal zu den Zeitpunkten der Antragstellung erbringen. Aber es wurde natürlich auch um eine Stellungnahme gebeten, wie sich die hohen Kapitalerträge ergeben. Die Kapitalerträge kamen zum großen Teil durch realisierte Kursgewinne zustande. Die kommen ja schnell zusammen, wenn der Markt in der Zeit günstig lief. Außerdem hatte ich privat Geld von der Familie geliehen, was natürlich nicht zum Vermögen zählt. Da hatte ich aber auch einen schriftlichen Kreditvertrag mit Tilgungsplan, das war als Nachweis sehr wichtig.
Das heißt, es wird dem BaföG Amt schon auffallen, wenn man bei der Antragstellung kaum Vermögen hatte und direkt nach der letzten Antragstellung mehrere Tausend Euro über dem Freibetrag liegt.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
Habe vor ein paar Monaten, der Familie Geld überwiesen, das wir nur auf meinem Konto zwischengelagert hatten, jetzt habe ich Angst Bafög zu beantragen, da ich keinen Nachweis dafür habe.
Gruß Florian
Hallo Florian,
ihr könntet ja einen Kreditvertrag (mit minimaler oder keiner Verzinsung) aufsetzen. So ist klar dokumentiert, dass es nicht Dein Vermögen ist.
Beste Grüße
Nico
Weißt du wie es mit Bitcoins aussieht? Ich kaufe mir Bitcoins und gebe sie auf einem Ledger. Wie sollte das Bafög Amt dann wissen, ob ich die Bitcoins noch im Besitz (Ledger) habe oder sie zur Zeit der Auftragsstellung schon verschickt habe (z.B zu Verwandte) . Soll man ihnen zum Beweis die Transaktionen von einem zum anderen Wallet schicken?
Hallo Lea,
ich kann Dir leider nicht genau sagen, wie die Ämter Kryptowährungen behandeln. Aber ich gehe davon aus, dass sie es inzwischen normal als Vermögen in die Bilanz aufnehmen.
Eine Überweisung kurz vor der Antragstellung wird Dir leider nichts nützen, da es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Antragstellung gibt. In der Regel ist dieser neun Monate.
Du kannst auf dieser Seite dazu mehr lesen.
Beste Grüße
Nico
Wie schaut es denn aus wenn man Kapitalerträge deutlich über 801 € hat ?
Aber das Gesamtvermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht überschritten hat.
Müssten knapp 2.000€ sein, bei TradeRepublic gibt es leider keine genaue Aufstellung.
Hallo Filip,
es gibt 2 Grenzen, die du hier beachten musst. Zum einen darf dein Vermögen nicht über 8.200€ (Stand: ab Wintersemester 2020/2021) liegen. Zum anderen darfst du nicht mehr als 450€ im Monat hinzuverdienen (im Durchschnitt im Bewilligungszeitraum). Kapitalerträge, also Einkünfte aus Kapitalvermögen, sind Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes und zählen somit auch dazu.
Wenn du diese Grenzen nicht überschreitest, sollte es kein Problem geben. Allerdings wirst du wohl damit rechnen müssen, dass das BaföG Amt bei dir eine Erklärung verlangen wird, wie du den Freibetrag mit so wenig Kapital ausgeschöpft hast. Wenn du das nachweisen kannst, ist alles gut.
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
ich habe vor Beginn meines neuen Studium (Abbruch des ersten nach dem dritten Semester) einen KfW Kredit beantragt, da aufgrund des späten Wechsels nicht klar war, ob ich weiterhin Bafög erhalte. Die spätere Rückzahlung des Bafög Amtes in 4-stelliger Höhe sowie ein Teil des monatlichen Betrages des KfW-Kredites habe ich in ein Aktiendepot investiert. Bei der Beantragung des Folgeantrages habe ich meinen aktuellen Depotwert in Höhe von 7000€ angegeben sowie die Schulden durch den KfW Kredit. Aufgrund der aktuell starken Börsenphase sowie weiterer Investitionen ist mein Betrag auf zwischenzeitlich 10.000€ angestiegen. Nun habe ich durch Aktienverkäufe 120€ meines Sparerpauschbetrages ausgeschöpft und frage mich, ob der Datenabgleich des Finanzamtes mit dem Bafög Amt im Frühjahr zu ungewünschten Nachfragen führen könnte. Weißt du eigentlich ob der Freibetrag denn während des Semesters auch überschritten werden darf? Da bei mir meine KfW-Verbindlichkeiten ja auch angestiegen sind und mittlerweile bei 10.600€ liegen, also ich in Summe unter der Freibetragsgrenze liege. Ich würde mich über eine Antwort freuen.
MfG Kenny
Hallo Kenny,
so wie ich es verstanden habe, hast du ein Depot mit zwischenzeitlich 10.000€ und einen KfW-Kredit in Höhe von ca. 10.000€. Damit wäre dein Vermögen ja Null. Damit musst du dir keine Gedanken über die Freigrenze machen.
Anders sähe es aus, wenn du ein positives Vermögen von 10.000€ hättest. Da muss es zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem Freibetrag liegen. Während des Bewilligungszeitraumes kann das Vermögen auch mal darüber liegen.
Du solltest aber auch darauf achten, dass du nicht kurz vor der nächsten Antragstellung noch ein paar Tausend Euro vom Konto abhebst.
Und wegen den 120€ ausgeschöpften Freibetrages: Es könnte Nachfragen geben, muss aber nicht sein. Aber wenn, musst du ja nur deine Situation schildern. Die scheint ja regelkonform zu sein.
Beste Grüße
Nico
Hallo Nico,
danke für deine schnelle Antwort. Du hast es genau richtig verstanden, aus der Berechnung zwischen Kapitalvermögen, Girokonto und Schulden wäre ich im dreistelligen positiven Betrag, also unter der Freibetragsgrenze. Und zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte ich wahrheitsgemäß den Anfangsstand von 7000€ angegeben. Die 120€ Freibetrag sind ja rein durch Aktienverkäufe zustande gekommen. Soweit ich das aber verstanden habe, kann man über der Freibetragsgrenze von 8200€ liegen ohne eine Bafög Minderung zu befürchten, solange man eine Schuldenposition hat, die den Betrag wieder mindert. Aber falls ich 15000€ Kapitalvermögen habe und 14000 Schulden, werden die 1000€ dann doch angerechnet und ich würde pro Monat ca. 83€ weniger Bafög erhalten. Das ist doch so korrekt oder?
MfG Kenny
Nicht ganz. Wenn du auf der einen Seite 15.000€ Kapitalvermögen und auf der anderen Seite 14.000€ Schulden hast, dann beträgt dein tatsächliches Vermögen ja nur 1000€. Und das liegt deutlich unterhalb des Freibetrages von aktuell 8.200€. Damit wird dir beim BaföG nichts abgezogen. Vorausgesetzt, man kann alle Verbindlichkeiten auch sauber belegen.
Man darf an dieser Stelle erstens nicht Vermögen mit Einkommen verwechseln und zweitens den Depotwert mit dem tatsächlichen Vermögen. Zum zweiten Thema empfehle ich einen meiner älteren Beiträge, der perfekt dazu passt.
Dann hatte ich das tatsächlich die ganze Zeit falsch auf dem Schirm gehabt und habe jetzt unnötigerweise 3000€ liquidiert aufgrund der Befürchtung, dass eine zu gute Performance Abzüge bedeuten könnte. Also ist das jetzt richtig, dass ich meinen Wert des Aktiendepots minus den Freibetrag und der Schulden rechnen muss? Also in meinen Fall dürfte mein Depot dann vor dem nächsten BWZ 24.000€ Wert sein, wenn meine Schulden bei 16.000€ liegen, ohne das Geld abgezogen wird. Ist das so richtig?
Hallo Kenny,
so verstehe ich das und so hat das Bafög Amt bei mir auch gerechnet. Meine Depotwert war ebenfalls über dem Freibetrag. Jedoch wurden die Schulden und der Freibetrag dann davon abgezogen.
Aber wie gesagt, wenn man ganz sicher gehen will, sollte man die netten Sachbearbeiter vom Bafög Amt fragen. Es gibt ja auch Angebote zur freien BaföG Beratung wie zum Beispiel hier (für München) oder hier (für Dresden).
Beste Grüße
Nico
Hi Nico,
Ich habe 2020 zum ersten Mal Bafög beantragt mit einem Vermögen von 3000€. Alles toll, habe 752€/Monat bekommen was an sich echt super ist. Meine Kosten im Monat sind ungefähr 350 maximal also habe ich viel angespart. Mein Vermögen (ausschließlich Aktien) beträgt heute, den 25.01.2021, 6700€. Ich bekomme außerdem +/- 12€ Dividende/Jahr.
Ich habe letzte Woche Aktien in Wert von 400 Euro verkauft. Nach Steuern waren das 381€ die auf dem Konto gelandet sind. Einen Freistellungsauftrag habe ich bisher nicht beantragt, da ich eigentlich nie was verkauft habe und 2020 auch nicht vorhatte, in 2021, es zu machen.
Ich bin sehr verwirrt was das Thema Einkommen aus Vermögen angeht.
Die Summe von 381€ werde ich nächste Woche auch mitteilen, das steht außer Frage, aber muss ich da was befürchten?
Da ich ja einen Gewinn, also Einkommen, einmalig von 381€ erzieht habe, zählt das als Einkommen im BZW von 31,75€/Monat? (381€/12Monate) oder ist das was anderes?
Kann ich aus Aktiengewinne maximal 801€ im Jahr MIT Freistellungsauftrag oder auch OHNE problemlos verdienen?
Also alles nochmal zusammengefasst:
1) Gewinn aus (Aktienverkäufe + Dividende) / 12 Monate = Einkommen im BZW ?
2) Kann ich Aktien in Wert von max 801€ auch ohne Freistellungsauftrag verkaufen und nichts befürchten?
3) Die 450€/Monat – Regel gilt für mich nicht, da Aktiengewinne nicht als Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zählen oder?
4) Werde ich irgendwas nachweisen müssen?
5) Wird sich mein Bafög dadurch in irgendeiner Art verändern?
Danke dir vielmals im Voraus!
5) Ich habe sonst kein Einkommen und ich habe auch nicht vor, mehr zu verkaufen als 800€/Jahr
Ich entschuldige mich im Voraus falls meine Nachricht sehr unstrukturiert aussieht. Ich bin nicht Muttersprachler.
Hallo Sergiu,
zu deinen Punkten:
1) Ja, Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividenden zählen auch zum Einkommen, da sie positive Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind.
Wie die Anrechnung genau funktioniert, kannst du zum Beispiel hier durchlesen.
2) Der Freistellungsauftrag von 801€ gilt für die Versteuerung der Einkünfte, er wird nicht vom Einkommen beim Bafög abgezogen.
Das heißt, ob du 801€ mit oder ohne Freibetrag verdienst. In beiden Fällen solltest du die Einnahmen melden und diese werden voll auf das Einkommen im Bewilligungszeitraum angerechnet.
ABER als Einkommen zählt nicht der Verkauf von Aktien IM WERT von 801€, sondern der Gewinn, den du damit realisiert hast. Als Beispiel: hast du Aktien für 801€ gekauft und für 1602€ verkauft, dann hast du einen Gewinn von 801€ realisiert. Den musst du angeben. Wenn du die Aktien aber für 801€ verkaufst, hast du 0€ Gewinn gemacht und damit zählt das nicht als Einkommen.
3) Die 450€ ist der monatliche Bruttolohn, den du als abhängig Beschäftigter verdienen kannst, ohne, dass es Abzüge beim Bafög gibt. Abhängige Beschäftigung wird dabei nur extra behandelt, weil du da noch Abzüge von Werbungskosten und Sozialbeiträge vom Bruttolohn geltend machen kannst. Mit Einkünften aus Kapitalvermögen könntest du die Grenze sogar früher reißen, da es dabei diese Abzüge nicht gibt. Der eigentliche Freibetrag ist insgesamt nur 290€ pro Monat.
4) Wenn du dem Bafög Amt mitteilst, dass du Gewinne, also Einkommen erzielt hast, dann werden sie bestimmt einen Nachweis anfragen. Aber das ist ja nicht schlimm. Wenn du neben den 381€ kein zusätzliches Einkommen hast, dann liegst du ja unter dem Betrag, den du anrechnungsfrei verdienen kannst. Beim Vermögen bist du auch (noch) unter dem Freibetrag.
Beste Grüße
Nico
Hey Nico,
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich beliebig viel Gewinn mit Aktienverkäufe erziehlen, solange dieser insgesamt im BWZ nicht 290€/monat übersteigt oder gerade nur maximal 801€ Gewinn/Jahr?
Danke GME Aktien bin ich gerade über 8200€ und ich wollte nach dem short squeeze noch was verkaufen um möglichst unter der Grenze zu bleiben. Könnte ich das machen, ohne dass da ein Problem gibt? Ich weiß, dass der Wert der Aktien (da Aktien = Vermögen) erst beim neuen Antrag relevant ist und im BZW schwanken kann.
Wenn ich Aktien verkaufe, wird Vermögen in Einkommen umgewandelt.
290€ x 12 Monate = 3480€ (801€ Pauschale ausgenommen) die ich problemlos mit Aktienverkäufe im BZW verdienen kann oder?
Ich habe außerdem keine Einnahmen mehr.
Vielen Dank im Voraus für die Mühe!
Sergiu
Hallo Sergiu,
das ist natürlich eine sehr spezielle Frage und ich kann auch nur das wiedergeben, wie ich das selbst verstanden habe. Aber so wie du es beschreibst, hätte ich das auch eingeschätzt. Das Aktienvermögen wird durch den Verkauf zwar reduziert und beim Einkommen durch Aktienverkäufe bleibst du auch unter der Einkommensgrenze (290€/Monat Freibetrag), aber die Summe, die du durch den Verkauf realisierst, bleibt ja trotzdem erstmal Vermögen (Barvermögen) bis du es ausgibst.
Ich bin aber kein BaföG Experte oder Berater. Das beste wird sein, wenn du dich von den Damen und Herren beim Studentenwerk beraten lässt. Die sind meistens sehr nett und hilfsbereit.
Beste Grüße
Nico
Hey Nico,
du weißt gar nicht wie sehr du mich beruhigt hast! Ich danke dir von Herzen und wünsche dir das Beste!
MfG,
Sergiu
Hallo Nico,
Zinserträge entstehen allerdings doch nur, wenn ich auch Kapital in entsprechender Höhe auf meinem Konto für über ein Jahr liegen habe?
Sofern jeder Penny zum Leben gebraucht wird, kann ich keine 100Euro des Freibetrags ausschöpfen, oder?
Angenommen, ich erziele keine Erträge aus Aktienverkäufen.
Hallo Tom,
Zinserträge bekommt man auch anteilig, wenn das Kapital nicht durchgehend über ein Jahr auf dem Konto liegt. Die Verzinsung wird zwar immer auf ein Jahr gemessen angegeben (p.a.), aber auch wenn das Geld nur wenige Tage auf dem Konto liegt, bekommt man die Zinsen anteilig für diese Tage ausgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt ist allerdings unterschiedlich.
Wenn man kein Vermögen auf dem Konto oder im Depot hat, wird es schwierig sein, 100€ des Freibetrages auszuschöpfen. Das stimmt.
Beste Grüße
Nico
Hey Nico,
ich habe ebenfalls einen Brief vom Bafög-Amt erhalten, weil ich 2021 durch Aktienverkäufe und Dividenden etwas über den Freistellungsauftrag gekommen bin.
Ich soll nun alle Kapitalerträge für 2021 nachweisen. Ich habe 2021 Aktien verkauft (teilweise mit Verlusten) und den Erlös daraus direkt reinvestiert in andere Werte. Ich habe alle Depotauszüge/Abrechnungen bereits zusammengesammelt.
Nun steht in dem Brief noch, dass ich Kapitalerträge, die aus Vermögenswerten stammen und zum Tag des Antrags nicht mehr existiert haben, als Differenz dokumentieren und die Verwendung nachweisen soll. Bezieht sich der Tag der Antragstellung denn auf den Antrag für das Jahr 2022 oder 2021? (Bei mir war der BWZ immer von April bis März)
Ich bin etwas ratlos, welche meiner Vermögensangaben mir hier als falsch unterstellt wird…
Besten Dank & Viele Grüße
Hallo pengpeng,
ich kenne natürlich deinen persönlichen Fall nicht, aber so wie du es schilderst, müsste der Stichtag der Antragstellung 2021 relevant sein, denn da hattest du ja die Auskunft über dein Vermögen gemacht. Jetzt musst du quasi nachweisen, ob es gestimmt hat, was du damals angegeben hast. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ich einen ganzen Berg von Unterlagen zusammen suchen musste. Ein Spaß ist es nicht, aber wenn du damals nicht mit Absicht etwas verschwiegen oder falsch dargestellt hast, ist der Fall auch relativ schnell erledigt. Ich wünsche dir, dass du das Problem ganz schnell lösen kannst.
Beste Grüße
Nico